© Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Kanton Luzern steuerpflichtig. Gemäss Art. 15 Abs. 1 StG ist die Steuerpflicht bei persönlicher Zugehörigkeit unbeschränkt, erstreckt sich aber insbesondere nicht auf Grundstücke ausserhalb des Kantons. Die Steuerausscheidung erfolgt im Verhältnis zu anderen Kantonen nach den Grundsätzen des Bundesrechts über das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung (Art. 16 Abs. 1 StG).