Sie nahm die Steuerausscheidung mit dem Kanton Luzern vor und setzte das steuerbare Einkommen für die Staats- und Gemeindesteuern 2008 auf Fr. 131'000.-- zum Satz von Fr. 132'600.-- und das steuerbare Vermögen auf Fr. 403'000.-- zum Satz von Fr. 498'000.-- fest. Die gegen diese Veranlagung mit der Begründung, die im Kanton Luzern vorgesehene Herabsetzung des Eigenmietwerts um 30% sei auch bei den st. gallischen Staats- und Gemeindesteuern zu berücksichtigen, erhobene Einsprache wies das kantonale Steueramt mit Entscheid vom 4. Mai 2009 ab, passte Miet- und Verkehrswert aber auch nicht an die neue amtliche Schätzung an.