Verkehrswert von Fr. 196'000.--. Die Veranlagungsbehörde stellte demgegenüber auf die Werte der früheren Schätzung ab und berücksichtigte einen Mietwert von Fr. 7'560.-- ohne Reduktion und einen Verkehrswert von Fr. 189'200.--. Sie nahm die Steuerausscheidung mit dem Kanton Luzern vor und setzte das steuerbare Einkommen für die Staats- und Gemeindesteuern 2008 auf Fr. 131'000.-- zum Satz von Fr. 132'600.-- und das steuerbare Vermögen auf Fr. 403'000.-- zum Satz von Fr. 498'000.-- fest.