© Kanton St.Gallen 2025 Seite 11/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 2007 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 85'600.-- und ohne steuerbares Vermögen zu veranlagen. Der Rekurs ist abzuweisen. 3.- Dem Verfahrensausgang entsprechend sind die amtlichen Kosten den Rekurrenten aufzuerlegen (Art. 95 Abs. 1 VRP). Eine Entscheidgebühr von Fr. 800.-- ist angemessen (vgl. Art. 13 Ziff. 522 des Gerichtskostentarifs, sGS 941.12). Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 800.-- ist zu verrechnen. Entscheid: 1. Der Rekurs wird abgewiesen.