Bei ihrem Verweis auf die Gesetzesänderungsprozesse auf Bundesebene übersehen die Rekurrenten, dass allfällige neue gesetzliche Regelungen für künftige Steuerjahre massgebend sind. Eine rückwirkende Inkraftsetzung von Steuerrechtsnormen ist mit dem Legalitätsprinzip grundsätzlich nicht vereinbar und nur in speziellen Fällen zulässig (Höhn/Waldburger, Steuerrecht, 9. Auflage, Bern 2001, Rz. 122). Für das Steuerjahr 2007 sind die im Jahr 2007 geltenden gesetzlichen Grundlagen anzuwenden.