Sie verschaffen damit die fachlichen Voraussetzungen für einen Berufswechsel. In der Auszeichnung der IKAMED vom 14. Dezember 2008 (act. 14/7-4) wird denn auch der Begriff "Berufsausbildung" verwendet. Die Kosten für die Kinesiologie-Ausbildung werden daher nicht mehr im Rahmen des bereits erlernten und ausgeübten Berufs aufgewendet, sondern dienen einer neuen Ausbildung. Daher handelt es sich bei der Kinesiologie-Ausbildung um eine (Zusatz-) Ausbildung und nicht um eine Weiterbildung.