F. Baumer, Steuerliche Aspekte der Aus- und Weiterbildung, in: StR 59/2004 S. 810 ff.). Wesentlich für die Beurteilung der Abzugsfähigkeit der Kosten für Zusatzausbildungen ist nicht nur der Vergleich zwischen der bestehenden Grundausbildung und den neu erworbenen Kenntnissen; zu berücksichtigen sind auch der aktuell ausgeübte Beruf und die Auswirkungen der Zusatzausbildung auf die gegenwärtige und künftige Berufstätigkeit (Urteile des Bundesgerichts 2A.623/2004 und 2A.671/2004 vom 6. Juli 2005, je E. 3.2). Zudem müssen die Weiterbildungsmassnahmen der Erhaltung oder Verbesserung der Stellung in jenem Beruf dienen, aus welchem das in der Berechnungsperiode steuerbare