Bekanntlich kann der Aufbau einer rentablen eigenen Gesundheitspraxis eine gewisse Zeit beanspruchen. Dass in den ersten Jahren keine oder nur geringe Gewinne erzielt werden, ist deshalb durchaus nachvollziehbar. Auch ist die Tätigkeit als Kinesiologin nicht von vorneherein als Basis für eine rentable Erwerbsquelle ungeeignet. Bei einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2007 fällt aber auf, dass die Ehefrau Aufwendungen von Fr. 26'255.20 geltend macht und nur einen äusserst geringen Umsatz aus Behandlungen von Fr. 400.-- erzielt hat.