Bern 1993, S. 54 ff.). Bei der Prüfung der Gewinnabsicht sind neben der Entwicklung der Gewinne und Verluste die Betriebsführung, die beruflichen Kenntnisse des Steuerpflichtigen sowie das Verhältnis allfälliger Einnahmen zu den Ausgaben und im Vergleich mit dem eingesetzten Vermögen zu berücksichtigen (B. Hirt, Grundfragen der Einkommensbesteuerung, Diss. St. Gallen 1998, S. 184). © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte