Bezüglich Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit würden die eingereichten Belege zeigen, dass die ersten Praxiseinnahmen vom 12. Januar 2007 datierten. Die zehn in Rechnung gestellten Praxisstunden à Fr. 40.-- seien deshalb so tief angesetzt, weil die Grundausbildung © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte noch nicht abgeschlossen gewesen sei. Zusätzlich sei eine beträchtliche Anzahl Übungsstunden gratis geleistet worden. Im Übrigen sei die Erstausbildung zur Kauffrau auch eine Basis für die heutige selbständige Erwerbstätigkeit.