Ständerat Eugen David werde in zwei Monaten eine Vorlage zur korrekten steuerlichen Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten unterbreiten. Die Vorarbeiten für die Gesetzgebung im DBG und StHG seien bereits 2007/2008 geleistet worden. Die Gerichte in der Schweiz müssten das geltende Recht anwenden. Bis zur nächsten Steuerveranlagung seien die gesetzlichen Voraussetzungen für den Abzug der Bildungskosten wohl in Kraft gesetzt. Bezüglich Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit würden die eingereichten Belege zeigen, dass die ersten Praxiseinnahmen vom 12. Januar 2007 datierten.