In der zusätzlichen Eingabe vom 20. Februar 2010 korrigieren die Rekurrenten ihren Antrag auf zum Abzug zuzulassende Aufwendungen für die Kinesiologiekurse von Fr. 12'949.--. Insgesamt würden Rechnungen in der Höhe von Fr. 21'340.-- vorliegen. Davon seien jedoch Fr. 8'391.-- als jahrübergreifenden Rechnungen für 2006 auszuscheiden. Die Kosten für auswärtiges Mittagessen sowie die Fahrtkosten mit © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte