Fehlende Computerkenntnisse könnten durch vielfältig angebotene Kurse innert kurzer Zeit auf den neusten Stand gebracht werden. Die Kosten für die Kinesiologiekurse könnten deshalb auch nicht als Wiedereinstiegskosten gelten. Sie stünden im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften in der selbständigen Erwerbstätigkeit als diplomierte Kinesiologin. Eine solche habe aber erst mit Abschluss der Ausbildung am 14. Dezember 2008 aufgenommen werden können. Da für diese berufliche Neuorientierung keine Ursache im bisherigen Beruf zu finden sei, handle es sich um nicht abziehbare Ausbildungskosten.