schlecht. Deshalb habe sie eine Umschulung zur Kinesiologin begonnen. Die frühere kaufmännische Ausbildung diene ihr für sämtliche Administrationsarbeiten der neuen, selbständigen Erwerbstätigkeit. In der Nachbarschaft habe die Rekurrentin in Teilzeitarbeit Bestellungen zum Versand ausführen können, um ihre Schulkosten mitzufinanzieren. Angesichts der zusätzlichen Kurse für die Anerkennung bei der Krankenkasse seien für die Geschäftstätigkeit der Rekurrentin als Kinesiologin gute Erträge vorauszusehen. Die Ausbildungskosten 2007 in der Höhe von Fr. 19'000.-- inkl. Krankenkassen-Anerkennung seien ein Hinweis auf die klare Absicht der nachträglichen Berufsausübung gewesen.