Zudem reichte sie weitere Unterlagen ein. Mit Eingabe vom 17. April 2010 informierte die Vertreterin der Rekurrenten über die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung betreffend Aus- und Weiterbildungskosten. Die Vorinstanz verzichtete am 22. April 2010 auf eine weitere Stellungnahme. Auf die Ausführungen der Beteiligten zur Begründung der Anträge wird, soweit notwendig, in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen: