© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte B.- In der Steuererklärung 2007 deklarierten X und Y ein steuerbares Einkommen von Fr. 60'122.-- und kein steuerbares Vermögen. Dabei deklarierten sie einen Verlust aus selbständiger Erwerbstätigkeit der Ehefrau von Fr. 25'855.--, der sich aus ihrer Kinesiologie- und Massagepraxis im eigenen Einfamilienhaus ergeben habe. Die Veranlagungsbehörde liess unter anderem diesen Verlust nicht zum Abzug zu und veranlagte das Ehepaar mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 85'600.-- und ohne steuerbares Vermögen.