vertreten durch Beatrice Städler, Finanz- & Steuerberatung, Büelstrasse 3, 9244 Niederuzwil, gegen Kantonales Steueramt, Davidstrasse 41, 9001 St. Gallen, Vorinstanz, betreffend Staats- und Gemeindesteuern (Einkommen und Vermögen 2007) Sachverhalt: A.- X und Y wohnen mit ihren drei Kindern in ihrem Einfamilienhaus in G. Der Ehemann ist unselbständig erwerbstätig. Die Ehefrau war bis zum 30. September 2007 teilzeitlich unselbständig erwerbstätig als kaufmännische Sachbearbeiterin bei der Firma L in G. Im Jahr 2006 begann sie eine Kinesiologie-Ausbildung.