In den Bemerkungen unter Ziff. 15 des Lohnausweises ist folgender Text anzubringen: "Privatanteil Geschäftswagen im Veranlagungsverfahren abzuklären". In diesen Fällen ist anhand des Wertes des Geschäftswagens, der Anzahl der gefahrenen Privatkilometer und der vom Arbeitnehmer geleisteten Zahlungen, die insbesondere auch geschäftliche Fahrten betreffen können, eine Einzelfallberechnung bzw. Schätzung vorzunehmen (vgl. Bosshard/Mösli, a.a.O., S. 48 f; Wegleitung, Rz. 22). Auch bei dieser Konstellation ist aber das Feld F anzukreuzen (Bosshard/Mösli, a.a.O., S. 46).