Wird einem Mitarbeitenden ein Geschäftswagen zur Verfügung gestellt, kann dieser meist auch privat genutzt werden. Dafür wird im Lohnausweis eine entsprechende Aufrechnung vorgenommen. Die Anschaffungs- sowie sämtliche Unterhaltskosten werden zumeist vom Arbeitgeber bezahlt. Von den Mitarbeitenden selbst zu tragen sind dann lediglich die Benzinkosten, die ihnen bei der Privatbenützung entstehen. Als Gehaltsnebenleistung ist der Wert zu erfassen, der dem Arbeitnehmer dadurch zufliesst, dass er den Geschäftswagen auch privat benützen darf. Dafür wird ihm pro Monat 0.8 % des Kaufpreises, mindestens Fr. 150.--, im Lohnausweis aufgerechnet.