X und Y wohnen in G. X ist als Kaufmann bei der A. AG in B tätig. Von der Arbeitgeberin wird X ein Geschäftswagen zur Verfügung gestellt, für welchen ein monatlicher Privatanteil von Fr. 667.-- vom Bruttolohn abgezogen wird. Gemäss Angaben im Lohnausweis für das Jahr 2007 besteht weder eine unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort, noch ist der Privatanteil für den Geschäftswagen aufgeführt. In der Steuererklärung 2007 wurden Berufskosten für den Arbeitsweg mit dem Geschäftsauto von Fr. 8'228.-- geltend gemacht, die vom kantonalen Steueramt nicht zum Abzug zugelassen wurden.