Die Ursache der Wertverminderung kann aber auch in Beschädigungen, Defekten oder Elementarschäden (Wasser, Feuer oder Stürme) liegen. Ausserordentliche Abschreibungen erfolgen unplanmässig und sind oft einmalig (Zweifel/Athanas, a.a.O., Art. 28 N 42 mit Hinweisen; J.B. Altorfer, Abschreibungen auf Aktiven des Anlagevermögens aus steuerlicher Sicht, Zürich 1992, S. 84f.). Bei ausserordentlichen Abschreibungen auf Liegenschaften ist zwischen dem Wert des Gebäudes und dem Wert des Grund und Bodens zu unterscheiden. Während für den Wert des Gebäudes das vorstehend Erwähnte gilt, setzen Abschreibungen auf dem Grund und Boden den Nachweis eines tieferen Verkehrswertes voraus.