Diese haben ihre Ursache nicht in der Abnützung der abzuschreibenden Aktiven, sondern beruhen auf aussergewöhnlichen, geschäftsplanwidrigen Ereignissen und sind dazu bestimmt, die dadurch eingetretenen Wertverminderungen auszugleichen. Als besondere Umstände kommen Wertverzehr durch Katastrophen, unvorhersehbare technisch-wirtschaftliche Fortschritte, Innovationen, Preissenkungen auf dem Absatz- oder Beschaffungsmarkt, Veränderungen der Konkurrenzsituation, das Absinken der Börsenkurse oder ein unerwarteter Konjunkturrückgang in Frage. Die Ursache der Wertverminderung kann aber auch in Beschädigungen, Defekten oder Elementarschäden (Wasser, Feuer oder Stürme) liegen.