gewesen (act. 1, S. 3 f.). Wann der Jahresabschluss erstellt wurde, ist aber nicht bekannt. Die mit der Steuererklärung im Mai 2007 eingereichte Jahresrechnung ist zwar unterzeichnet aber nicht datiert. Ob die Klage der Käufer gegen die Beschwerdeführer im Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bereits erhoben worden war, geht aus den Akten nicht hervor. Ebenso wenig ist aus den Akten ersichtlich, wie wahrscheinlich eine solche Klageerhebung damals war. Dies wird von den Beschwerdeführern auch nicht näher ausgeführt.