2.- Zwischen den Verfahrensbeteiligten sind lediglich die Aufrechnungen der Rückstellung in der Höhe von Fr. 50'000.-- für den Rechtsstreit sowie der auf verschiedene Immobilien vorgenommenen Abschreibungen strittig. In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob die im Konto 2095 "Garantierückstellung" vorgenommene Rückstellung von Fr. 50'000.-- von der Vorinstanz zu Recht aufgerechnet wurde.