B.- In der Steuererklärung 2005, die am 7. Mai 2007 einging, deklarierten X und Y ein steuerbares Einkommen von Fr. 48'318.-- und ein steuerbares Vermögen von Fr. 1'998'369.--. Dabei wurde in der Bilanz für das Jahr 2005 im Konto 2095 eine um Fr. 50'000.-- erhöhte Garantierückstellung ausgewiesen. Die Erhöhung der Garantierückstellung wurde wegen eines im Jahr 2006 ausgebrochenen Rechtsstreits im Zusammenhang mit einem in einer im Jahr 2001 verkauften Liegenschaft erfolgten Wassereinbruchs vorgenommen. Zudem nahmen X und Y auf fünf ihrer Immobilien Abschreibungen in der Höhe von insgesamt Fr. 88'425.-- vor.