Entscheid: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und der angefochtene Einsprache- Entscheid des kantonalen Steueramtes vom 2. Februar 2009 wird aufgehoben. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 2. Die Streitsache wird zu weiteren Abklärungen im Sinn der Erwägungen und zu neuem Entscheid an die Vorinstanz zurückgewiesen. 3. Der Beschwerdeführer bezahlt die Verfahrenskosten von Fr. 1'200.-- zur Hälfte unter Verrechnung des Kostenvorschusses von Fr. 600.--; die andere Hälfte der Kosten trägt der Staat. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 13/13