Der Beschwerdeführer lieferte in der Folge einige Erklärungen zu den Einzahlungen. Er nannte die Namen zweier deutscher Kunden, die ihm das Geld bar übergeben und denen er es später wieder ausbezahlt habe. Diese Erklärung deckt sich insofern mit den Vorgängen auf dem fraglichen Konto, als es nicht nur Bareinzahlungen, sondern nebst den ordentlichen kleineren Geldbezügen auch erhebliche Barauszahlungen gibt. Diese übersteigen mit Fr. 216'100.-- die Einzahlungen von Fr. 131'400.-- sogar beträchtlich, was wiederum Zweifel an den Angaben des Beschwerdeführers erweckte.