bb) Die Vorinstanz hat die bereits im Veranlagungsverfahren eröffnete Untersuchung betreffend die Einkünfte des Beschwerdeführers im Einspracheverfahren fortgesetzt. Während der Beschwerdeführer eine Provisionszahlung der Steuermeldungen in der Höhe von Fr. 2'300.-- anerkannte, stiess die Vorinstanz bei der Überprüfung des Privatkontos des Beschwerdeführers auf Bareinzahlungen in der Höhe von Fr. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte