Im Rahmen einer mündlichen Besprechung am 3. Dezember 2008 erklärte der Beschwerdeführer gegenüber dem Steuerkommissär, zwei deutsche Kunden hätten ihm die Gelder bar übergeben und er habe sie ihnen anschliessend wieder zurückbezahlt; allerdings nicht immer dieselben Beträge, teilweise gestaffelt. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte