Der Kunde habe die Gelder bar abgehoben und ihm zur kurzfristigen treuhänderischen Verwaltung übergeben. Die Kunden seien jedoch in Anbetracht der Auseinandersetzungen zwischen Deutschland und der Schweiz um das Bankgeheimnis nicht bereit, irgendwelche Bestätigungen abzugeben. Dies sei nicht ihm anzulasten. Er verfüge mit Fr. 145'000.-- über genügend Einkünfte, um den Unterhalt seiner Familie zu bestreiten. Über sein einziges Konto bei der C-Bank würden sämtliche Geldflüsse abgewickelt. Das Konto habe sich im Jahr 2006 monatelang im Minus befunden. Dies würde keinen Sinn machen, wenn er Zusatzeinkünfte von Fr. 130'000.-- erzielt hätte.