Gleichzeitig nahm es jedoch wegen "nicht nachgewiesener" Zahlungseingänge auf dem Privatkonto eine Aufrechnung von Fr. 111'990.-- vor. Somit ergab sich für die direkte Bundessteuer 2006 neu ein steuerbares Einkommen von Fr. 196'500.--. C.- Mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 4. März 2009 und Ergänzung vom 3. April 2009 erhob X gegen diesen Einsprache-Entscheid Beschwerde bei der Verwaltungsrekurskommission mit dem Antrag, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und das steuerbare Einkommen auf Fr. 84'510.-- zu reduzieren, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.