A.- X lebt mit seiner Lebenspartnerin sowie drei gemeinsamen Kindern in seiner Eigentumswohnung in A. Im Jahr 2006 war er als Aussendienstmitarbeiter für die B- Versicherung unselbständig erwerbstätig. In der Steuererklärung 2006 deklarierte er ein steuerbares Einkommen von Fr. 68'000.-- und kein steuerbares Vermögen. Für die direkte Bundessteuer 2006 wurde er mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 102'300.-- veranlagt, wobei ihm ermessensweise Provisionszahlungen von Fr. 20'000.-- aufgerechnet wurden.