3.- In der Beschwerde ist umstritten, ob die Beschwerdeführer Anspruch auf den Kinderabzug und den erhöhten Abzug für Versicherungsprämien und Sparzinsen für ihre 1984 geborene Tochter A haben. a) Die Beschwerdeführer machen geltend, ihre Tochter A sei bis Ende Oktober 2008 in Ausbildung gewesen und habe das Abschlussdiplom erst im November 2008 erhalten. Sie habe bis Oktober 2008 unbezahlte Praktika in W und R absolviert. Erst Mitte Oktober 2008 habe sie die Erwerbstätigkeit aufgenommen. Es sei inakzeptabel, dass die Ausbildungsabzüge nicht zugelassen würden.