X und Y Z, Beschwerdeführer, gegen Kantonales Steueramt, Davidstrasse 41, 9001 St. Gallen, Vorinstanz, und Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Abteilung Rechtswesen, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Beschwerdebeteiligte, betreffend Direkte Bundessteuer (Einkommen 2008) Sachverhalt: A.- X und Y Z sind unselbständig erwerbstätig und wohnen in S. Ihre Tochter A (geb. 1984) besuchte in den Jahren 2005 bis 2008 das Kindergartenseminar Rudolf Steiner in Bern. Während dieser Zeit wurde sie von den Eltern finanziell unterstützt. Sie schloss