In der Hauptverhandlung anerkannte der Angeschuldigte, in den Jahren 2001 bis und mit 2004 zur Begleichung von Mietzinsausständen im Mehrfamilienhaus seines Bruders die Hauswartung besorgt zu haben. Die Ausstände bezifferte er auf rund Fr. 15'000.--, entsprechend in etwa den Mietzinsen für das Jahr 2000. Der monatliche Mietzins inklusive Nebenkosten habe damals etwa Fr. 1'300.-- betragen. Unklar blieb, über wie lange Zeit und in welchem Umfang der Angeschuldigte in den Jahren 2002 bis und mit 2004 auch seine laufenden Mietzinsschulden durch Arbeitsleistungen beglichen hat.