E.- Am 30. November 2010 fand die öffentliche Verhandlung statt. Vor Gericht erklärte der Angeschuldigte auf Befragen, er wohne im Mehrfamilienhaus seines Bruders und habe dort ab 2001 aufgrund einer mündlichen Abmachung Hauswartarbeiten erledigt. Er habe das Treppenhaus geputzt, die Umgebung gepflegt, den Rasen von ungefähr 100 m2 gemäht und wenn nötig auch Malerarbeiten ausgeführt. Dazu habe er keine Handwerker beigezogen. Der Aufwand habe etwa 5-6 Stunden pro Woche betragen. Mit der Arbeit habe er Mietzinsrückstände von ungefähr Fr. 15'000.-- aus dem Jahr 2000 abgegolten. Die Miete habe damals monatlich Fr. 1'300.-- inkl. Nebenkosten betragen.