D.- Am 22. Dezember 2009 überwies das kantonale Steueramt die Strafsache der Verwaltungsrekurskommission zur Beurteilung. Nach Einsicht in die Akten ergänzte der Vertreter des Angeschuldigten die Einsprache am 22. Januar 2010. Die Anklagebehörde nahm am 8. Februar 2010 Stellung. Zur Aufforderung vom 14. September 2010, die nicht deklarierten Einkünfte des Angeschuldigten aus unselbständigem Nebenerwerb zu belegen, teilte die Anklagebehörde am 4. Oktober 2010 mit, es lägen bezüglich der Tätigkeit des Angeschuldigten keine zusätzlichen Akten vor.