"Effektive Beträge" seien "nur fürs 2004 vorhanden (Fr. 5'400.--)". Weiter wurde vereinbart, zuerst A X für die Jahre 2001 bis 2004 unter Aufrechnung von Einkünften aus der Hauswartung von Fr. 12'000.-- zu veranlagen. Würden diese Veranlagungen nicht bestritten, könne "die Nachsteuer B X eingestellt werden", andernfalls seien von A X "der Mietvertrag und die Mietzinszahlungen zu verlangen".