Entscheid Verwaltungsrekurskommission, 30.11.2010 Art. 248 Abs. 1 StG (sGS 811.1). Voraussetzungen, unter denen im Steuerstrafverfahren auf eine im Nachsteuerverfahren ergangene Ermessensveranlagung zurückgegriffen werden kann. Freispruch vom Vorwurf der Steuerhinterziehung, weil die hinterzogenen Einkommensbestandteile von der Anklage nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen wurden (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 30. November 2010, I/1-2009/233). Präsident Urs Gmünder, Mitglieder Fritz Buchschacher und Markus Frei; Gerichtsschreiber Thomas Scherrer Kantonales Steueramt, Davidstrasse 41, 9001 St. Gallen, nicht anwesend, Anklagebehörde, gegen