Entscheid: 1. Der Rekurs wird gutgeheissen und der angefochtene Einsprache-Entscheid des kantonalen Steueramts vom 23. November 2009 wird aufgehoben. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 2. Die Rekurrenten werden für die Staats- und Gemeindesteuern 2008 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 122'100.-- zum Satz von Fr. 121'300.-- und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 643'000.-- zum Satz von Fr. 655'000.-- veranlagt. 3. Der Staat trägt die amtlichen Kosten von Fr. 800.--. 4. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, den Rekurrenten Fr. 600.-- zurückzuerstatten. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/8