Dadurch reduziert sich das Nettoeinkommen auf Fr. 138'276.--. Der Abzug für Krankheitskosten erhöht sich auf Fr. 7'177.-- (Fr. 9'942.-- abzüglich Selbstbehalt von Fr. 2'765.--). Das satzbestimmende Einkommen beträgt neu Fr. 121'349.--. Die Ausscheidung ist ebenfalls entsprechend anzupassen. Das im Kanton St. Gallen steuerbare Einkommen reduziert sich auf Fr. 122'100.--.