© Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte gesamten Betreuungskosten in der Kinderkrippe von Fr. 3'770.-- nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten dar. Der zulässige Abzug für die Kinderbetreuungskosten für A in der Krippe beträgt damit Fr. 3'210.--.