Wie aus der Wegleitung zur Steuererklärung 2008 (Ziff. 16.5) hervorgeht, steht den Steuerpflichtigen der Nachweis tieferer Lebenshaltungskosten offen. Die Bestätigung der Kinderkrippe D weist für das Jahr 2008 Betreuungskosten für A in der Höhe von Fr. 3'770.-- aus. Angaben zur tatsächlichen Höhe der Verpflegungskosten in der Kinderkrippe D fehlen. Gemäss unbestrittener Darstellung der Rekurrenten hat die Tochter A in der Kinderkrippe 70 (Haupt)Mahlzeiten eingenommen.