Beim günstigsten Sozialtarif wären es Fr. 7.50. Die Höhe der Verpflegungskosten ist jedoch bei jedem Kind in etwa gleich, ausser bei Säuglingen, wo die Nahrung in der Regel von den Eltern mitgebracht wird. Im © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte