In der Stadt St. Gallen beträgt der höchste Ansatz beinahe das Vierfache des günstigsten Tarifs (www.stadt.sg.ch). Mit einem prozentualen Abzug für Verpflegungskosten ergeben sich in einem Fall, wo der höchste Tarif zur Anwendung gelangt, wesentlich höhere, nicht abzugsfähige Verpflegungskosten als in jenem Fall, wo der tiefste Tarif verrechnet wird. Ausgehend vom Normaltarif der Kinderkrippe D kämen die Kosten für die Verpflegung eines Kindes bei einem Ansatz von 25% an einem Tag auf knapp Fr. 20.-- zu stehen. Beim günstigsten Sozialtarif wären es Fr. 7.50.