47 StG), ausser es existiere eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Bis zur Inkraftsetzung der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung können die Kantone einen Abzug von den steuerbaren Einkünften vorsehen für die während der Erwerbstätigkeit der Eltern entstehenden Kinderbetreuungskosten (Art. 72c des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, SR 642.14). Davon hat der Kanton St. Gallen in Art. 45 Abs. 1 lit. h © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte