Es erscheine gerechtfertigt, von Vollkosten von Fr. 20.-- für eine Mittagsverpflegung und drei Zwischenverpflegungen auszugehen. Das Steuerveranlagungsverfahren sei ein Massenverfahren, wo Pauschalierungen erlaubt seien, um nicht jeden Einzelfall im Detail prüfen zu müssen. Dies sei mit der Weisung im Steuerbuch, wonach 25% der angefallenen Kosten als Lebenshaltungskosten gelten würden, umgesetzt worden. Es bestehe die Möglichkeit, eine detaillierte Kostenaufteilung zu präsentieren.