Vermögen von Fr. 122'057.--. Das kantonale Steueramt nahm einige Änderungen vor, unter anderem kürzte es die geltend gemachten Kinderbetreuungskosten von Fr. 7'778.-- um 25% auf Fr. 5'834.--. X und Y Z wurden für 2008 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 130'300.-- zum Satz von Fr. 129'400.-- und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 543'000.-- zum Satz von Fr. 552'000.-- veranlagt. Im Rahmen einer Korrekturveranlagung wurden unter anderem die Betreuungskosten für B zu 100% zugelassen, wodurch sich der Abzug auf Fr. 6'674.-- erhöhte. Das steuerbare Einkommen betrug neu Fr. 122'500.-- zum Satz von Fr. 121'700.--.