vertreten durch X, gegen Kantonales Steueramt, Davidstrasse 41, 9001 St. Gallen, Vorinstanz, betreffend Staats- und Gemeindesteuern (Einkommen und Vermögen 2008) Sachverhalt: A.- X und Y Z haben zwei Kinder (A, geb. 2005, und B, geb. 2007) und wohnen in C. X ist unselbständig erwerbstätig; Y arbeitet in einem Teilzeitpensum. In der Steuererklärung für die Staats- und Gemeindesteuern 2008 machte das Ehepaar Z einen Abzug für die Betreuung der Kinder durch Drittpersonen von Fr. 7'778.-- geltend und deklarierte ein steuerbares Einkommen von Fr. 98'341.-- und ein steuerbares