2009, N 35 zu Art. 214 DBG; Bosshard/Bosshard/Lüdin, a.a.O., S. 223). Im Zusammenhang mit dem Erfordernis des gemeinsamen Haushalts mit einer unterstützungsbedürftigen und vom Steuerpflichtigen unterstützten Person wird in der Lehre schliesslich die Auffassung vertreten, ein gemeinsamer Haushalt liege nur dann © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte